Die Kosten der Anwaltstätigkeit sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) normiert, sodass bereits im Vorfeld einer Mandatierung eine Kostenkalkulation möglich ist.

Bei Vorliegen entsprechender persönlicher und wirstchaftlicher Voraussetzungen besteht die Möglichkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung beim zuständigen Gericht Beratungshilfe und bei gerichtlicher Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Beratungshilfeantrag

Prozesskostenhilfeantrag

Die Kosten einer Erstberatung können vereinbart werden und belaufen sich maximal auf 226,10 Euro inkl. MwSt.

 

Näheres können Sie auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer erfahren unter:
www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/

 

Kosten einer Privatinsolvenz


Kosten von Regelinsolvenz bzw. Regelinsolvenzverfahren